Chancengleichheitsgesetz Burgenland: Mehr Lebensqualität für Menschen mit Behinderung

 

Stärkung der Teilhabe und Lebensqualität

 

„Mobil vor stationär“ ist das Paradigma für das neue Chancengleichheitsgesetz. Das Gesetz wurde mit burgenländischen Behindertenverbänden und Experten entwickelt, damit alle Menschen am gesellschaftlichen, kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Leben teilnehmen können. Das Gesetz umfasst 15 Leistungen, von denen zwölf einen Rechtsanspruch beinhalten, darunter Hilfe zum Lebensunterhalt und berufliche Eingliederung. Neue Leistungen wie der Ersatz für Fahrtkosten und Wohnbegleitung wurden hinzugefügt, während bestehende Leistungen überarbeitet und optimiert wurden. Mit einem erhöhten Budget von 80 Millionen Euro bietet das Gesetz eine verbesserte Unterstützung für mehr als 21.000 Menschen im Burgenland mit Behinderung. Im März 2024 wurde das einzigartige und sozialste Chancengleichheitsgesetz Österreichs im Burgenländischen Landtag beschlossen, ein wegweisender Schritt für eine inklusivere Gesellschaft und mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung im Burgenland.

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